Rechtsprechung
BVerwG, 10.03.1977 - III B 85.76 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wohnsitzbegriff im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Vertreibungsschadens - Begründung eines ständigen Aufenthalts - Verfolgung von Ansprüchen nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) mit Geltendmachung von Verfolgungsschäden
Verfahrensgang
- VG Bremen, 16.08.1976 - IV LA 145/75
- BVerwG, 10.03.1977 - III B 85.76
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- BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 34.76
Verfolgter - Entschädigung - Entziehungsschaden - Reparationsschaden - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1977 - 3 B 85.76
Deshalb könnte - abgesehen davon, daß es insoweit an einer Darlegung von Zulassungsgründen im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO fehlt - die Revision auch nicht zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung der §§ 16 Abs. 2, 38 RepG in Verbindung mit § 7 der 7. FeststellungsDV, wie sie Gegenstand der Urteile des Senats vom 14. Oktober 1976 - BVerwG III C 33.75 -, vom 9. November 1976 - BVerwG III C 26.76 - und vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 34.76 - waren, zugelassen werden. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1977 - 3 B 85.76
Das wäre nur der Fall, wenn zu erwarten wäre, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 90]). - BVerwG, 14.10.1976 - 3 C 33.75
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1977 - 3 B 85.76
Deshalb könnte - abgesehen davon, daß es insoweit an einer Darlegung von Zulassungsgründen im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO fehlt - die Revision auch nicht zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung der §§ 16 Abs. 2, 38 RepG in Verbindung mit § 7 der 7. FeststellungsDV, wie sie Gegenstand der Urteile des Senats vom 14. Oktober 1976 - BVerwG III C 33.75 -, vom 9. November 1976 - BVerwG III C 26.76 - und vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 34.76 - waren, zugelassen werden.
- BVerwG, 09.11.1976 - 3 C 26.76
Verfolgungsschaden - Fiktiver Reparationsschaden - Entziehungsschaden - …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1977 - 3 B 85.76
Deshalb könnte - abgesehen davon, daß es insoweit an einer Darlegung von Zulassungsgründen im Sinne des § 132 Abs. 2 VwGO fehlt - die Revision auch nicht zur Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Anwendung der §§ 16 Abs. 2, 38 RepG in Verbindung mit § 7 der 7. FeststellungsDV, wie sie Gegenstand der Urteile des Senats vom 14. Oktober 1976 - BVerwG III C 33.75 -, vom 9. November 1976 - BVerwG III C 26.76 - und vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 34.76 - waren, zugelassen werden. - BVerwG, 04.03.1976 - 3 C 62.75
Lageraufenthalt - Verschleppte Personen - DP-Lager - Ständiger Aufenthalt
Auszug aus BVerwG, 10.03.1977 - 3 B 85.76
Die Frage, unter welchen Umständen ein ständiger Aufenthalt begründet wird, ist durch die bisherige - zu § 230 LAG ergangene und bei Anwendung des § 7 der 7. FeststellungsDV ebenso geltende - Rechtsprechung des beschließenden Senats als hinreichend geklärt anzusehen und damit nicht mehr klärungsbedürftig (vgl. zuletzt Urteil vom 4. März 1976 - BVerwG III C 62.75 - [Buchholz 427.3 § 230 Nr. 102]). - BVerwG, 15.10.1970 - III C 2.69
Feststellung eines Vertreibungsschadens - Bewilligung einer Ausgleichsleistung
Auszug aus BVerwG, 10.03.1977 - 3 B 85.76
Ferner hat der Senat bereits entschieden, daß es bei Anwendung des § 7 der 7. FeststellungsDV ohne Bedeutung ist, aus welchen Gründen ein Geschädigter am 31. Dezember 1952 seinen ständigen Aufenthalt in einem Aussiedlungsgebiet im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 3 LAG hatte (vgl. Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 2.69 - [ZLA 1971, 5] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BVerwG, 08.01.1976 - 3 B 45.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ansprüche auf …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1977 - 3 B 85.76
Das angefochtene Urteil stimmt, da es im vorliegenden Verfahren ausschließlich um Ansprüche des Klägers auf Schadensfeststellung nach dem Feststellungsgesetz und auf Gewährung von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz geht, mit dieser Rechtsprechung überein (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 8. Januar 1976 - BVerwG III B 45.75 und 46.75 -).